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Leistungen für Bildung und Teilhabe

Seit 2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt.


Anspruchsberechtigt sind Personen, die:

  • Leistungen nach dem SGB II erhalten (Arbeitslosengeld II)
  • Leistungen nach dem SGB XII erhalten (Sozialhilfe, Grundsicherung)
  • Wohngeldempfänger sind
  • den Kinderzuschlag erhalten.

Die Leistungen umfassen:

  • Schulausflüge
  • Schülerbeförderung
  • Schulbedarf
  • Lernförderung
  • Mittagsverpflegung
  • soziale und kulturelle Teilhabe wie Mitgliedsbeiträge, Musikunterricht, organisierte Aktivitäten der kulturellen Bildung (z.B. Museumsbesuche), Teilnahme an Freizeiten.

 

Anträge und genauere Informationen erhalten Sie bei:

Landratsamt Kulmbach
Konrad-Adenauer-Straße 5
95326 Kulmbach
Telefon: 09221/707-0
Telefax: 09221/707-240
E-Mail: soziale-angelegenheiten@~@landkreis-kulmbach.de